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Informationen

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der German Cycling GmbH. Eine Nutzung der Internetseiten der German Cycling GmbH ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die German Cycling GmbH geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Die German Cycling GmbH hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung der German Cycling GmbH beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

  • a)    personenbezogene Daten

    Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • b)    betroffene Person

    Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

  • c)    Verarbeitung

    Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

  • d)    Einschränkung der Verarbeitung

    Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

  • e)    Profiling

    Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

  • f)     Pseudonymisierung

    Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

  • g)    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

  • h)    Auftragsverarbeiter

    Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

  • i)      Empfänger

    Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

  • j)      Dritter

    Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

  • k)    Einwilligung

    Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

German Cycling GmbH

Schirrmannweg 10

44267 Dortmund

Deutschland

Tel.: 06101-88818

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Website: www.cycling-cup.de

3. Cookies

Die Internetseiten der German Cycling GmbH verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies kann die German Cycling GmbH den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.

4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite der German Cycling GmbH erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die German Cycling GmbH keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die German Cycling GmbH daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

5. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite

Die Internetseite der German Cycling GmbH enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

6. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

7. Rechte der betroffenen Person

  • a)    Recht auf Bestätigung

    Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • b)    Recht auf Auskunft

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

    • die Verarbeitungszwecke
    • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
    • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
    • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
    • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
    • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
    • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
    • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

    Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

    Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • c)    Recht auf Berichtigung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

    Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • d)    Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

    • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
    • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
    • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
    • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
    • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
    • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

    Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der German Cycling GmbH gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der German Cycling GmbH wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

    Wurden die personenbezogenen Daten von der German Cycling GmbH öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die German Cycling GmbH unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der German Cycling GmbH wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

  • e)    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

    • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
    • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
    • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

    Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der German Cycling GmbH gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der German Cycling GmbH wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

  • f)     Recht auf Datenübertragbarkeit

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

    Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

    Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der German Cycling GmbH wenden.

  • g)    Recht auf Widerspruch

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

    Die German Cycling GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

    Verarbeitet die German Cycling GmbH personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der German Cycling GmbH der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die German Cycling GmbH die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

    Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der German Cycling GmbH zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

    Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der German Cycling GmbH oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  • h)    Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

    Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die German Cycling GmbH angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

    Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • i)      Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

    Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

8. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

9. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

10. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

11. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

12. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Diese Datenschutzerklärung wurde durch den BDSG uns DS-GVO Datenschutzerklärungs-Generator der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz, in Kooperation mit der Kanzlei für Medienrecht WILDE BEUGER SOLMECKE | Rechtsanwälte erstellt.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook/Instagram, sondern lediglich die German Cycling GmbH als Betreiber.

Das Gewinnspiel läuft über den im Posting angegeben Zeitraum

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, anzupassen oder zu beenden.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.

Teilnahme

Der Beitrag auf Cycling-Cup.de gibt die Bedingung zur Teilnahme vor. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt dabei neben der Annahme dieser Teilnahmebedingungen voraus, dass das Profil des Teilnehmers eindeutig zuzuordnen ist. Die Teilnahme am Gewinnspiel beinhaltet im Gewinnfall das Einverständnis zur Nennung des Namens des Gewinners / der Gewinnerin auf den German Cycling Cup Social Media Seiten sowie der Webseite .

Gewinn

Zu gewinnen gibt es die im Posting angegebenen Preise, die nach dem Zufallsprinzip ermittelt werden. Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden, ist nicht übertragbar und ist vom Umtausch ausgeschlossen.

Gewinnermittlung

Unter allen Teilnehmern, die die o.g. Kriterien erfüllen, wird der Gewinn ausgelost. Für die Auslosung zeichnet sich die Geschäftsführung der German Cycling GmbH verantwortlich. Anschließend werden die Gewinner veröffentlicht und haben 96 Stunden Zeit auf die Gewinnbenachrichtung zu reagieren, indem sie die German Cycling GmbH kontaktiert und vollständigen Kontaktdaten übermitteln.

Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet in keiner Form für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme am Gewinnspiel, an der Nutzung des Gewinns oder der Nichterreichbarkeit des Internet-Servers ergeben, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen, welches vom Veranstalter zu vertreten ist.

Datenschutz

Soweit im Rahmen der Aktion personenbezogene Daten von Teilnehmern erfasst werden, werden diese vom Veranstalter ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt und können dauerhaft auf der Facebook-Seite "German Cycling Cup" sowie "www.cycling-cup.de" im Rahmen der Bekanntgabe der Gewinner des Gewinnspiels veröffentlicht werden. Ansonsten gelten die Datenschutzbedingungen, die auf dieser Webseite aufgeführt sind.

Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.

Einsprüche gegen die Ergebnisse einzelner Veranstaltungen müssen beim jeweiligen Veranstalter vorgebracht werden.

Bitte verwenden sie dazu unsere vorbereiteten Formulare, die Sie für jede Veranstaltung unten vorfinden. Bitte beachten Sie dass die Antwort auf Ihren Einspruch NICHT durch den GCC, sondern durch den jeweiligen Veranstalter erfolgt.

Für Einsprüche gegen die Gesamtwertung "German Cycling Cup 2023"

nutzen Sie bitte das nachfolgende Formular:

> EINSPRÜCHE GCC GESAMTERGEBNIS

Einsprüche gegen Ergebnisse einzelner Veranstaltungen

 

> Tour d' Energie - Göttingen

> Neuseen Classics - Leipzig  

> Schleizer Dreieck Jedermann - Schleiz

> Rad am Ring - Nürburgring  

ŠKODA Velorace - Dresden 

Riderman - Bad Dürrheim

> Sparkassen Münsterland Giro - Münster

Hier finden Sie die aktuelle Gesamtwertung des German Cycling Cup.

RANGLISTE GERMAN CYCLING CUP 2023 (öffnet im neuen Fenster)

Die Ergebnisse der einzelnen Rennen finden Sie jeweils auf den Seiten der Veranstaltung.

Einsprüche gegen das Gesamtergebnis sowie gegen die Einzel-Ergebnisse der einzelnen Rennen können Sie unter "SERVICE > EINSPRÜCHE" einlegen. Die Rangliste beruht auf den Einzelergebnissen, sollte Ihrer Meinung nach Ihr Gesamtergebnis nicht korrekt sein, prüfen Sie bitte zuerst, ob der Fehler aus einem Ihrer Einschätzung nach falschen Einzel-Ergebnis beruht und legen Sie Widerspruch gegen dieses Einzelergebnis ein.

RANGLISTE GERMAN CYCLING CUP 2022 (öffnet im neuen Fenster)

RANGLISTE GERMAN CYCLING CUP 2021 (keine offizielle Gesamtliste) (öffnet im neuen Fenster)

RANGLISTE GERMAN CYCLING CUP 2020: keine Veranstaltung

RANGLISTE GERMAN CYCLING CUP 2019 (öffnet im neuen Fenster)

RANGLISTE GERMAN CYCLING CUP 2018 (öffnet im neuen Fenster)

RANGLISTE GERMAN CYCLING CUP 2017 (öffnet im neuen Fenster)

RANGLISTE GERMAN CYCLING CUP 2016 (öffnet im neuen Fenster)

RANGLISTE GERMAN CYCLING CUP 2015 (öffnet im neuen Fenster)

RANGLISTE GERMAN CYCLING CUP 2014 (öffnet im neuen Fenster)

RANGLISTE GERMAN CYCLING CUP 2013 (öffnet im neuen Fenster)

German Cycling-Cup 2024 

Stand 28.02.2024

english version for download: GCC_Reglement_ENG_2024.pdf 

PRÄAMBEL

Die Organisatoren des GCC sehen einen offenen, ehrlichen, fairen und gleichberechtigten Umgang, mit- und untereinander, als eine der integralen Voraussetzungen zur Teilnahme an unserer Rennserie an.

Insbesondere lehnen wir alle Maßnahmen, Methoden, Praktiken oder Vorgehensweisen, welche Einfluss auf die persönlichen Ergebnisse oder auf die Ergebnisse anderer Beteiligter haben können, entschieden ab.

zum Punkt "EHRENKODEX und entsprechende Sanktionen"

Reglement 2024


Einleitung

Die Rennserie „German Cycling Cup 2024" (GCC) wird vom Verband Deutscher Radrennveranstalter e.V. (VDR) durchgeführt. In die Wertung fließen alle Ergebnisse der auf den vom GCC betriebenen Internetseiten (www.cycling-cup.de) genannten Rennen ein.

Im Rahmen der Serie werden nach dem letzten Lauf in Münster die Gesamtführenden in den Klassen Männer/Frauen, Master 1, Master 2, Master 3 und Master 4, Master 5 (jeweils männlich und weiblich) als Sieger des „GCC 2024" geehrt. Für die Teilnahme und die Durchführung dieser Serie sind neben den Bestimmungen des BDR diese Sonderbestimmungen zum „GCC 2024" und die jeweilige Ausschreibung des Veranstalters maßgebend.

Teilnahme

Am „GCC 2024" können Männer, Frauen und Jugendliche (mit Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten, Mindestalter bestimmen die Veranstalter in Abhängigkeit der Streckenanforderungen) unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder einer bei der UCI gemeldeten Sportgruppe. Bezüglich der Teilnahme lizensierter Sportler anderer Verbände behält sich der GCC eine Einzelfallprüfung vor.

Anmeldung

Die Anmeldung für einen Wertungslauf zum „GCC 2024" erfolgt nach den zentralen Richtlinien der Serie und nach den Vorgaben des jeweiligen Veranstalters. Mit der Anmeldung zum Rennen erkennt jeder Teilnehmer das Reglement und die Sonderbestimmungen des „GCC 2024" an. Anmeldungen erfolgen über die Internet-Seiten (online) bzw. über die Formulare der einzelnen Veranstalter.

Startblöcke

Die ersten 100 männlichen und die ersten 50 weiblichen Fahrer der „German Cycling Cup 2023" Gesamtwertung sowie die ersten 100 männlichen und die ersten 50 weiblichen Fahrer der zum Meldeschluss des betreffenden Rennens aktuellen Wertung des „GCC 2024" haben die Berechtigung aus dem ersten Startblock des jeweiligen Rennens zu starten. Diese (theoretisch) 300 Personen sind nach ihrer Anmeldung mit Meldeschluss der jeweiligen Veranstaltung im ersten Startblock des Rennens zu platzieren, für welches sie gemeldet haben.

Sollten nicht alle Vorjahresplatzierten bzw. der aktuellen Wertung das betreffende Rennen bestreiten, besteht trotzdem kein Anspruch auf Nachrücken (Plätze 101 ff bzw. 51 ff). Zudem hat der Veranstalter die Möglichkeit, je nach Beschaffenheit des Startbereiches, der Charakteristik und des Streckenverlaufes des Rennens weitere Teilnehmer im ersten Startblock zu platzieren. Grundlage hierfür sollte die Platzierung bei dem jeweiligen Rennen im Vorjahr / in der Vergangenheit sein. Die Quoten für Männer und Frauen sind dabei dem jeweiligen Veranstalter überlassen. Wenn es die Bedingungen im Startbereich erfordern, kann der Veranstalter den ersten Startblock nochmals unterteilen. Das angewandte Einteilungssystem des Veranstalters muss fair sowie eindeutig sein und sich an sportlichen Kriterien orientieren.

Bei Etappenrennen (Mehrtagesveranstaltungen mit Gesamtwertung) und Einzelzeitfahren gelten bezüglich der Startaufstellung die Sonderbestimmungen des Veranstalters.

Ergebniserstellung Tageswertung

Die ersten 50 ankommenden männlichen Teilnehmer/15 ankommenden weiblichen Teilnehmer werden nach Zieleinlauf, die nachfolgend ankommenden Teilnehmer anhand ihrer Nettofahrzeit laut Transponder für das Ergebnis des jeweiligen Rennens (Tagesergebnis) gewertet. Die Wertung in den Altersklassen erfolgt grundsätzlich nach Nettozeiten. Allerdings gilt für die ersten 50 Männer/15 Frauen der Tagesgesamtwertung, dass sie auch in der AK-Wertung gemäß Zieleinlauf platziert werden. Das heißt, die ersten 50 Männer/15 Frauen nach Zieleinlauf werden in der AK-Wertung unabhängig von der Nettozeit vor den Fahrern/innen platziert, die in der Gesamtwertung schlechter als ab Platz 50/15 sind.

Die Zeitmessung erfolgt über Transpondertechnik.

Ergebnisveröffentlichung

Für die Erstellung des Tagesergebnisses ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Er übermittelt das vorläufige Tagesergebnis zur Veröffentlichung noch am Abend der Veranstaltung an den vom GCC beauftragten Dienstleister. Trotz aller Sorgfalt sind aber Fehler zu erwarten. Jeder Teilnehmer ist deshalb auch zur sofortigen Kontrolle seines Ergebnisses aufgefordert.

Einsprüche gegen das Tagesergebnis sind binnen 8 Tagen nach dem Rennen schriftlich beim Veranstalter einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Einsprüche mehr angenommen.

Der Veranstalter übermittelt das endgültige Tagesergebnis (nach Klärung der erfolgten Einsprüche) in verwertbarer Form spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung an den vom GCC beauftragten Dienstleister. Sollten ein Teilnehmer im Rahmen einer Veranstaltung mehrere Rennen mit Wertung für die „GCC 2024" bestreiten, so werden NUR die auf der längeren Distanz erreichten Punkte in die Gesamtwertung übernommen. Das Ergebnis oder evtl. Mitmachpunkte des verbleibenden Rennens werden für keine Wertung (Team- oder Altersklassenwertung) berücksichtigt. Ergebnisse, die unter verschiedenen Benutzernamen/Nicknamen im GCC geführt werden, können im Nachhinein nur innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach der Veranstaltung zusammengelegt werden.

Wertungen des German Cycling-Cup 2024

  • Tageseinzelwertung (in allen unter Punkt Altersklassen genannten Kategorien)

  • Tagesmannschaftswertung

 

Gesamtwertungen des GCC 2024 erfolgen in den Bereichen

 

  • Gesamteinzelwertung Männer

  • Gesamteinzelwertung Frauen

  • Gesamteinzelwertung männlich Master 1, 2, 3, 4 und 5

  • Gesamteinzelwertung weiblich Master 1, 2, 3, 4 und 5

  • Team-Gesamtwertung

Da es sich um Breitensportveranstaltungen handelt, gibt es wie bisher:

  • Auslosung Männer German Cycling-Cup 2024 „Dabei sein ist alles"

  • Auslosung Frauen German Cycling-Cup 2024 „Dabei sein ist alles"

Ergebniserstellung der Gesamteinzelwertungen des GCC 2024

Die Gesamteinzelwertungen der Serie werden nach erreichten Ranglistenpunkten erstellt. Dabei werden für die im Tagesergebnis des Veranstalters dargestellten Platzierungen laut untenstehender Tabelle Ranglistenpunkte vergeben. 

Die Punkte werden nach dem folgenden Punktsystem vergeben: Die Platzierten der Tageseinzelwertung Männer und Frauen erhalten jeweils von Platz 1 bis 200 Punkte (siehe nachfolgende Tabelle). Zusätzlich werden Rennkilometer als Punkte addiert. Für die Anzahl der zu erreichenden Rennkilometerpunkte ist die Ausschreibung des Veranstalters maßgebend. 

Die Anzahl der zu erringenden km-Punkte werden vom jeweiligen Veranstalter in Eigenverantwortung in Relation zur Streckenlänge festgelegt und dem GCC gemeldet. Änderungen können bis 14 Tage vor dem Rennen vorgenommen werden.

Wertungssystem des GCC 2024

Platzierung - Punkte
1. Platz -> 250 + km
2. Platz -> 240 + km
3. Platz -> 230 + km
4. Platz -> 225 + km
5. Platz -> 220 + km
6. Platz -> 215 + km
7. Platz -> 214 + km
8. Platz -> 213 + km
9. Platz -> 212 + km
10. Platz -> 211 + km
11. Platz -> 210 + km
12. Platz -> 209 + km
13. Platz -> 208 + km
14. Platz -> 207 + km
15. Platz -> 206 + km
...
200. Platz -> 21 + km
_______________

Ab dem 201. Platz erhalten alle Platzierten jeweils 15 Mitmach-Punkte für die Sonderwertung „Dabei sein ist alles" (ohne Kilometerpunkte):

201. Platz -> 15 Punkte
202. Platz -> 15 Punkte
usw.

Beispiele für die Punktvergabe

8. Platz bei der Klasse Frauen über 40 km (8. Platz = 213 Punkte + 40 km= 253 Punkte für die Gesamteinzelwertung)

199. Platz bei der Klasse Männer über 140 km (199. Platz = 22 Punkte + 140km= 162 Punkte für die Gesamteinzelwertung)

15. Platz für die Klasse Männer über 60 km (15. Platz= 206 Punkte + 60 km=266 Punkte für die Gesamteinzelwertung)

Die Gesamteinzelwertungen ergeben sich aus der Gesamtpunktzahl aller Tageseinzelwertungen, die nach den Streichergebnissen in die Wertung einfließen. Für evtl. Streichergebnisse werden keine Mitmachpunkte vergeben.

Besteht Punktegleichstand (unter Berücksichtigung der Streichergebnisse) zwischen einem oder mehreren Sportlern/innen auf den ersten 3 Plätzen in der Gesamt-Einzel-Wertung entscheidet die jeweilige bessere Platzierung im letzten Rennen über das Gesamtergebnis der Serie.

Bei Punktegleichstand auf den nachfolgenden Plätzen belegen die betreffenden Sportler/innen den besten verfügbaren Platz im Endergebnis der Serie, die entsprechende Anzahl der dadurch nicht besetzten Plätze wird nicht neu vergeben, nachfolgende Sportler rücken nicht auf.

Altersklassen-Gesamtwertung

Neben der Gesamteinzelwertung (Männer und Frauen) werden in den nachfolgend aufgeführten Altersklassen Wertungen geführt.

Männer/Frauen - m/w – 1995 - 2005

Master 1 - m/w – 1985 - 1994

Master 2 - m/w – 1975 - 1984

Master 3 - m/w – 1965 - 1974

Master 4 - m/w -- 1955 - 1964

Master 5 -m/w – 1954 und älter

Dabei werden die einzelnen Tages-Altersklassenwertungen mittels der vorab stehenden Punktetabelle (analog der Gesamt-Einzelwertungen) in eine eigene Gesamtwertung überführt. Auch hier werden die besten 6 Ergebnisse der 8 Veranstaltungen in das Gesamtergebnis übernommen.

 

Streichergebnisse


Für die genannten Gesamteinzelwertungen der „GCC 2024" zählen nicht alle, sondern nur die besten 6 Wertungen eines Teilnehmers aus allen 8 Rennen der Serie 2024. Die Anzahl der Streichergebnisse beträgt demnach zwei.

Sollte im Laufe der Saison eine Veranstaltung wegen „Höherer Gewalt“ abgesagt werden müssen, wird diese als Streichergebnis gewertet, sofern noch nicht 50 Prozent der Saisonrennen stattgefunden haben. Sollte eine zweite Veranstaltung wegen „Höherer Gewalt“ ausfallen oder eine Veranstaltung in der zweiten Saisonhälfte abgesagt werden, verringert sich die Anzahl der Wertungsrennen. D.h., das entsprechende Rennen gilt nicht als Streichergebnis. Sollten GCC-Rennen, zu welchem Zeitpunkt auch immer, aus anderen Gründen als aus Gründen „Höherer Gewalt“ abgesagt werden, wird ebenfalls die Anzahl der GCC-Wertungsrennen reduziert und das abgesagte Rennen gilt nicht als Streichergebnis.

Für die Streichergebnisse werden keine Mitmachpunkte vergeben.

Teamwertung

Im Rahmen des „GCC 2024" erfolgt eine offizielle Teamwertung. Dabei können für die Mannschaftswertung beliebig viele Fahrer gemeldet werden. Das Verhältnis von Geschlecht und Alter der Mannschaftsmitglieder ist dabei unerheblich (Aus diesem Grund muss die Mannschaftswertung aus der geschlechterübergreifenden Rangliste (unisex-Wertung) aller Teilnehmer erfolgen).

Die Mannschaftswertung des Rennens wird durch Addition der Platzzahlen der Teammitglieder erstellt. Ausschlaggebend hierfür ist die unisex-Wertung des Rennens. Dabei werden jeweils 4 aufeinander folgende Fahrer eines Teams (1.–4. Fahrer Team XX = Mannschaft 1, 5.–8. Fahrer Team XX = Mannschaft 2, usw.) als Mannschaft gewertet.

Das Team mit der geringsten Platzzahl gewinnt die Tagesmannschaftswertung. Besteht Gleichstand zwischen einem oder mehreren Teams, entscheidet unter diesen Teams die Platzierung des besten Fahrers der entsprechenden Mannschaften in der Tageseinzelwertung. Die Punktevergabe für die GCC-Teamwertung erfolgt analog des Wertungssystems für Einzelfahrer (siehe oben). Das beste Team erhält demnach 250 Punkte plus Kilometerpunkte usw. In der Teamwertung gibt es keine Streichergebnisse.

Besteht Punktegleichstand zwischen einer oder mehreren Mannschaften auf den ersten 3 Plätzen in der Gesamt-Team-Wertung entscheidet die bessere Platzierung der jeweiligen Mannschaft im letzten Rennen über das Gesamtergebnis der Serie.

Bei Punktegleichstand auf den nachfolgenden Plätzen belegen die betreffenden Mannschaften den besten verfügbaren Platz im Endergebnis der Serie, die entsprechende Anzahl der dadurch nicht besetzten Plätze wird nicht neu vergeben, nachfolgende Teams rücken nicht auf.

Team-Nennung

Jedes im Rahmen des GCC genannten Teams wird in der Team-Wertung in der genannten Schreibweise geführt. Der Teamnamen ist bei jeder weiteren Veranstaltung in exakt gleicher Schreibweise fortzuführen. Sollen bestimmte Fahrer als Team zusammen gewertet werden, so muss sich der Team-Name deutlich von anderen Teams unterscheiden. Die Nennung des Sponsor- oder Teamnamens mit Ordnungszahl genügt dabei nicht.

Es ist unter Beachtung der vorab genannten Bedingungen auch die Meldung mehrerer Teams möglich. Der geforderte Namensunterschied muss auch bei der Nennung von Teams auf unterschiedlichen Streckenlängen im Rahmen einer Veranstaltung beachtet werden.

In der Besetzung eines Teams ist man für jedes Rennen völlig frei. Das betrifft Geschlecht, Altersklasse aber eben auch die Besetzung von Rennen zu Rennen. Im Prinzip analog zur Fußball-Bundesliga. Die Punkte bekommt das Team, nicht die Spieler. Es ist nicht möglich, Punkte zu übertragen. Die von einem Team unter dem entsprechenden Namen erzielten Punkte bleiben bis zur Gesamtwertung am Ende des Jahres alleine diesem Team zugeordnet.

Sportliche Hoheit

Die sportliche Hoheit über das Tagesergebnis obliegt dem Veranstalter (oder einem seitens des Veranstalters benannten Vertreters, Sportlichen Leiters o.Ä.) des jeweiligen Rennens. Verstöße gegen das Reglement oder das „Fair Play" werden nach dem Reglement der betreffenden Veranstaltung sowie dem Strafenkatalog des „GCC 2024“ geahndet und gegebenenfalls im Tagesergebnis berücksichtigt. Bei Auswirkungen auf die Gesamtwertung(en) entscheidet ein von der GCC/BDR benannter Schiedsrichter oder Kommissär. Es gelten die Richtlinien des BDR und die Grundsätze des „Fair Play“. Jeder Teilnehmer erkennt mit der Anmeldung die Sportordnung und die Wettkampfbedingungen Straße des BDR an.

Siegerehrung 

Die Siegerehrung nach jedem Rennen zum „GCC 2024" erfolgt nach den Vorgaben des jeweiligen Veranstalters. Den Gesamtführenden (Männer und Frauen) wird vor Ort das Führungstrikot der Serie überreicht, das dann bei der nächsten Veranstaltung vom Teilnehmer getragen werden muss. Das in der Gesamtwertung führende Team wird ebenfalls nach jedem Rennen der „GCC 2024" geehrt.

Gesamtsiegerehrung GCC 2024

Nach dem letzten Rennen 2024 wird für die Serie eine Gesamtsiegerehrung durchgeführt. Informationen dazu werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Sonderpreise „Dabei sein ..." 

Unter allen Teilnehmern, die mindestens drei Rennen des „GCC 2024" bestritten haben, werden nach dem Motto „Dabei sein ist alles" für Männer und Frauen Preise verlost. Die Gewinner und Preise werden vor dem letzten Rennen bekannt gegeben und die Gewinner zur Gesamt-Siegerehrung eingeladen.

Haftungsausschluss 

Die Teilnahme an „GCC 2024" Rennen erfolgt auf eigenes Risiko! Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch gegenüber Dritten. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruht. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegen das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung des Teilnehmers. Der Teilnehmer muss daher selbst entsprechend Sorge tragen oder versichert sein.

Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme an der Veranstaltung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Den Weisungen von Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten.

Einwilligungserklärung

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten maschinell gespeichert und in der Teilnehmer- und Ergebnisliste veröffentlicht werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos u.a. sowie Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Werbung und Büchern dürfen vom Veranstalter und von der GCC GmbH ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden. Bei der Angabe einer Mobiltelefonnummer darf der Veranstalter/GCC dem Teilnehmer kostenlos eine SMS mit seinem jeweiligen Ergebnis zuschicken. Sollte der Teilnehmer eine Mobilnummer angeben und keine SMS wünschen, wird er dies dem Veranstalter/GCC mitteilen.

Fahrrad und Zubehör

Es gelten die Materialbestimmungen des BDR. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile
zu achten. Beleuchtung ist nicht erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können jederzeit aus dem Wettbewerb genommen werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind bei Rennen mit Massenstart ausdrücklich nicht zugelassen:

  • Scheibenräder vorn und/oder hinten

  • Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker

  • Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen MTB bar-ends)

  • Fahrradanhänger aller Art

  • Packtaschen und andere Zuladungen

  • Trinkflaschen aus Glas oder zerbrechlichen Materialien

  • Einräder, Sitz- und Liegeräder

  • Tandems (ausgenommen bei evtl. Sonderwertungen)

  • Handbikes (ausgenommen bei evtl. Sonderwertungen)

Helm

Helmpflicht besteht für alle. Der Helm muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts enthalten (z.B. DIN-Norm 33954, SNEL-Norm, ANSI-Norm o.Ä.). Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss.

Höhere Gewalt 

Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags und auch nicht auf Ersatz von Ansprüchen aus Anreise- oder Hotelkosten etc.

 

EHRENKODEX und entsprechende Sanktionen

Um einen unseren Vorstellungen entsprechenden Umgang miteinander einzufordern, zu gewährleisten oder gegebenenfalls einen entsprechenden Zustand herzustellen, bedarf es der Einhaltung eines Ehrenkodexes, der eigentlich „Ehrensache“ sein sollte.

Leider stellen wir vermehrt Verstöße gegen das in der Präambel genannte sportlich faire Miteinander fest, womit die Erstellung eines Ehrenkodexes, der bei Fehlverhalten Anwendung finden kann, notwendig wurde.

STRAFENKATALOG

Das Aussprechen von Strafen erfolgt allein durch die Rennleitung. Das Strafmaß richtet sich nach dem unten angeführten Strafenkatalog.

Die Rennleitung ist berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Bestandteil dieses Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Rennleitung festgelegt.

Art des Vergehens Strafmaß
Vordrängeln in der Startaufstellung Verwarnung
Aufstellen im falschen Startblock Disqualifikation
Unsportliche Fahrweise / Unsportliches Verhalten Verwarnung oder Disqualifikation
Gefährliche Fahrweise Verwarnung oder Disqualifikation
Vorsätzliche gefährliche Fahrweise Disqualifikation
Startaufstellung mit einem regelwidrigen Fahrrad Startverbot
Nutzung eines regelwidrigen Fahrrades im Rennen Disqualifikation
Abnehmen des Sturzhelms im Rennen Disqualifikation
Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen von Startnummern Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
Rücken- oder Rahmennummern unsichtbar/nicht erkennbar Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
Abweichungen von der gewählten Fahrlinie mit Gefährdung von Konkurrenten Disqualifikation
Regelwidriger Sprint Disqualifikation
Abziehen am Trikot zwei Minuten Zeitstrafe
Festhalten an Fahrzeugen / Krädern / Rennfahrern Disqualifikation
Abschieben zwischen Fahrern einer Mannschaft Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
Abschieben eines Fahrers einer anderen Mannschaft Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
Absichtliche Behinderung eines Rennfahrers Verwarnung und zwei Minuten Zeitstrafe oder Disqualifikation
Absichtliches Abweichen vom Kurs Disqualifikation
Versuch, klassiert zu werden ohne die gesamte Strecke absolviert zu haben
Disqualifikation
Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke Disqualifikation
Windschutz hinter einem Fahrzeug Verwarnung oder fünf Minuten Zeitstrafe
Regelwidrige mechanische Hilfe Verwarnung oder fünf Minuten Zeitstrafe
Regelwidrige Verpflegung Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe
Behinderung des Vorbeifahrens eines offiziellen Fahrzeuges Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe
Nichtbeachtung der Hinweise der Rennleitung oder der Ordner Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe
Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Benehmen Disqualifikation
Tätlichkeiten von Rennfahrern gegen andere Personen Disqualifikation
Mitführen eines Glasbehälters Disqualifikation
Regelwidriges Fortwerfen eines Gegenstandes Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe
Fortwerfen eines Glasgegenstandes Disqualifikation
Erneute Passage der Ziellinie in Rennrichtung mit befestigter Rückennummer Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
Nichtteilnahme an der Siegerehrung Verlust der Ehrengaben
Tragen von sicherheitsgefährdender Kleidung Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
Befahren der Zielgeraden entgegen der Rennrichtung Disqualifikation
Wer durch Filmen, Fotografieren, Telefonieren oder Text-Eingaben am Mobiltelefon oder eine ähnliche Handlung billigend eine Gefahr für sich und/oder andere Rennteilnehmer eingeht, wird bestraft. Per Definition besteht dann Gefahr, wenn durch die Handlung eine oder beide Hände für mehr als Bruchteile von Sekunden vom Lenker genommen werden. Das kurze Einschalten von fest am Rad montierten Filmkameras fällt nicht grundsätzlich unter diesen strafbaren Tatbestand. Sehr wohl allerdings telefonieren (mit und ohne Ohrhörer), Selfie-Fotografie oder Texteingaben jeglicher Art. Die Entscheidung ob Gefahr bestand oder nicht, obliegt alleine der Rennleitung und ihrer Beauftragten. Wer sicher gehen möchte, handelt im Stehen. Handlungen für Nahrungs- und Getränke-Aufnahme sind von dieser Regel nicht betroffen. Disqualifikation
Benutzung von Kopf- oder Ohrhörern Disqualifikation

Unsportliches Verhalten von Fahrern (unerlaubte Hilfsleistungen, "mannschaftsdienliches Verhalten"), welche sich nicht in derselben Rennphase wie die Gruppe/das Fahrerfeld, dem sie gerade angehören, befinden (Anzahl der zurückgelegten Kilometer oder Runden) können, je nach Schwere des Vergehens, mit Disqualifikation im betreffenden Rennen und/oder Punktabzug in der Gesamteinzelwertung des GCC, bis hin zum Ausschluß aus dem GCC, bestraft werden.

Die Mannschaft eines nach dem vorstehenden Paragraphen bestraften Fahrers kann mit einem Punktabzug in der Tagesmannschaftswertung (bis hin zum Verlust aller für die Tagesmannschaftswertung erreichten Punkte) bestraft werden.

Disqualifikation, Punktabzug, Ausschluss GCC

Eine Disqualifikation bedeutet auch den Verlust aller Auszeichnungen und Ehrengaben. Die Organisationsleitung behält sich die Aberkennung von Auszeichnungen und Ehrengaben auch bei unsportlichem Verhalten vor, das nicht im Strafenkatalog aufgeführt ist.

German Cycling Cup 2024, Stand 28.02.2024

 

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